Auftragsbedingungen für Personaldienstleistungen (ABP)
AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG VON PERSONALDIENSTLEISTUNGEN FÜR SUTER AG (ABP)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden ABP gelten für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen dem Personaldienstleister („PD“) und der SUTER AG („SUTER“). Mit der Eingabe von Kandidatendossiers durch den PD an SUTER gelten diese ABP für vollumfänglich anerkannt und angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personaldienstleisters sind hiermit ausdrücklich wegbedungen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung dieser ABP ist via Email (jobs@suter.ch) bestellbar und auf unserer Webseite www.suter.ch publiziert.2. Vertragsdauer und Kündigung
2.1 Der Dienstleistungsvertrag („DV“) zwischen dem PD und SUTER kommt mit seiner Unterzeichnung durch SUTER und dem PD zustande. Die Vertragsdauer bestimmt sich hierbei nach den einzelvertraglichen Regelungen. Soweit eine solche nicht getroffen wird, so hat SUTER das jederzeitige Recht zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen, jeweils auf das Monatsende.2.2 SUTER behält sich das jederzeitige Recht zur ausserordentlichen und fristlosen Kündigung des DV im Falle der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragsbestimmungen. In einem solchen Fall sind die bereits erbrachten Leistungen des PD nur insoweit von SUTER zu vergüten, als SUTER hierzu vertraglich verpflichtet ist und hieraus einen wirtschaftlichen Vorteil hat und ferner diese Leistungen nicht der Anlass zur Kündigung des DV durch SUTER sind.
2.3 Zu den wesentlichen Vertragspflichten des PD zählen insbesondere die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Unterlassung jedweden Abwerbungsversuchs gegenüber Mitarbeitern von SUTER, die sorgfältige Erstellung von Dossiers der Kandidaten.
3. Leistungsumfang des Personaldienstleisters
3.1 Der Personaldienstleister übernimmt für SUTER die Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal (sowie Hilfskräfte) für Dauerstellen oder Temporärstellen auf Erfolgsbasis. Der Personaldienstleister hat den / die vorgeschlagenen Kandidaten, die er für eine Vakanz empfiehlt, mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch auf Eignung geprüft, bevor er ein komplettes Dossier an SUTER sendet.Eingereichte Dossiers enthalten u.a. folgende Elemente (alles in einem PDF pro Kandidat):
- Titelblatt mit sämtlichen Kontaktangaben Ihrerseits und einer Übersicht
- Die kompakten Analysen des PD mit Infos zu Lohnvorstellungen und Angabe des bisherigen / aktueller Lohns, Wechselgründe, Fachkompetenz, Erfahrung, Motivation, persönliche Verhältnisse, Arbeitsweg, Einschätzung/Bewertung etc.
- Original-Lebenslauf in unveränderter Form mit allen Zeugnissen und Diplomen
- Ihre AGB (bitte beachten Sie, dass wir diese nur der Vollständigkeitshalber benötigen. Wir nehmen diese jedoch keinesfalls an Gültigkeit haben ausschliesslich unsere ABP)
Ebenso ist es ausschliessliche Aufgabe des PD, die Bedürfnisse der Vakanz und die Kriterien zu erfassen. Diese umfassen Hardskills und Softskills bzw. alle für die erfolgreiche Ausführung relevanten Fähigkeiten und Eigenschaften.
Die Terminkoordination, Telefoninterviews und Vorstellungsgespräche kann SUTER jederzeit, selbständig und direkt mit den Kandidaten durchführen.
3.2 Für die Prozessgestaltung und die Abwicklung in Einzelfällen informiert das HR von SUTER u.U. separat. Dossiers werden ausschliesslich an: jobs@suter.ch eingereicht oder sofern im Einsatz via Onlineportal angenommen.
Der PD geht bei der Verfassung der Inserate und Publikationen auf die Wünsche SUTER’s ein und zielt auf eine hohe Qualität. Er nutzt diese ausschliesslich für den Rekrutierungszweck und keinesfalls für andere MarKom Aktivitäten. Ebenso setzt der Personalberater verschiedene geeignete Kanäle ein, wie Social Media, Webseiten und Plattformen, Direktansprachen etc. wobei dies stets unter vorheriger Rücksprache mit SUTER geschieht.
3.3 SUTER Mitarbeitende werden in keiner Phase abgeworben oder angesprochen, unabhängig davon, ob diese durch den Personalberater vermittelt wurden oder nicht oder ob es bezüglich einer anderen Vakanz zu einer Vermittlung kam oder nicht oder jemals ein Geschäfts abgeschlossen wurde.
4. Honorar / Konditionen
4.1 Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen SUTER und dem durch den PD für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten verpflichtet sich SUTER zur Bezahlung des schriftlich vereinbarten Honorars. Das Honorar basiert auf dem mit dem Kandidaten vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalt exkl. Boni, Spesen und Fringe Benefits – und soweit ausdrücklich vereinbart, des Bruttomonatslohns x 13. Das Honorar wird wie in den separat unterzeichneten ABP vereinbart berechnet. Alle weiteren Einzelheiten zur Honorarberechnung und dessen Fälligkeit sind Gegenstand des DV zwischen den Parteien vereinbarten Dienstleistungsvertrages.4.2 Die Retainerfee (garantierte Zahlung für die Dienstleistungen des PD bei Mandaten) beträgt maximal 25% der obigen Honorare. Davon abweichende Honorierungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Die Retainerfee wird frühestens nach Durchführung des ersten Interviews fällig. Wird ein Mandat angenommen, so ist der PD verpflichtet, mindestens ein Interview mit einem geeigneten Kandidaten durchzuführen. Anderenfalls ist der PD verpflichtet, sämtliche geleisteten Zahlungen zurück zu erstatten.
4.4 Das Honorar sowie die Retainerfee und Garantieleistungen wird auch fällig, wenn während eines bestehenden Mandats ein Direktbewerber oder ein durch SUTER selbst rekrutierter Bewerber eingestellt und auf Veranlassung von SUTER der PD ein Vorstellungsgespräch mit diesem Kandidaten durchgeführt hat.
4.5 SUTER behält sich das Recht vor, während eines bestehenden Mandats weitere PD’s zu mandatieren. Honorarberechtigt ist in diesem Fall nur derjenige PD, durch den die erfolgreiche Vermittlung und Einstellung des Kandidaten kausal erfolgt ist. SUTER informiert in einem solchen Fall den PD umgehend und schuldet (ausschliesslich) die Retainerfee sowie allfällig andere Kosten an Drittparteien (z.B. Assessment, Inserate), soweit der Kandidat des PD nicht den eingestellten Kandidaten rekrutiert hat.
4.6 Wird ein Bewerberdossier eingereicht und der Kandidat eingestellt, während die Vakanz eigentlich von einem anderen Personalberater im Rahmen eines Mandats betreut wird, so schuldet SUTER für den Bewerber des auf Erfolgsbasis vermittelnden Büros die obigen Honorare abzüglich aller allfälligen Zahlungen an den Mandatspartner (z.B. Retainerfee).
4.7 Die Honorarrechnung wird vom Personaldienstleister ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kandidaten und SUTER unter Berücksichtigung vereinbarter Skonti und Zahlungskonditionen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Das Erfolgshonorar versteht sich exkl. MWST. Damit sind sämtliche Kosten, Aufwände, Auslagen etc. des Personalberaters abgegolten. Assessments, Inserate und weitere Kosten an Drittparteien müssen vorgängig schriftlich vereinbart und auf die Erfolgschancen eingeschätzt werden.
Bei Exklusiv-Vergaben bezahlt SUTER keine Retainerfees und geht keine der obigen Verpflichtungen eines Mandats ein. Bei einer Exklusiv-Vergabe ist der PD kein Auftragnehmer, er wird stattdessen als einziger PD über die Rekrutierungsabsichten aktiv informiert und es werden keine anderen Personalberatungen durch SUTER beauftragt. Damit soll im Vergleich zur Vermittlung auf reiner Erfolgsbasis dem Personalberater mehr Sicherheit geboten werden, ohne dass ein Mandat eingegangen werden muss.
5. Erfolgsgarantie
Sollte der Arbeitsvertrag mit dem durch den Personaldienstleister rekrutierten Kandidaten innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit aufgelöst werden, und zwar unabhängig davon, ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Suter Inox und / oder dem Kandidaten verlangt wird bzw. aus welchen Gründen, verpflichtet sich der PD 75% des Honorars innerhalb von 30 Tagen an Suter Inox zurückzuerstatten.Auf Wunsch von Suter Inox wird statt der Rückvergütung eine kostenlose Ersatzrekrutierung durchgeführt.
Diese Regelungen gelten für Vermittlungen auf Erfolgsbasis und für Mandate. Bei temporären Einsätzen (Verleih oder Try & Hire) übernimmt der PD sämtliche Risiken bezüglich Unfall und Krankheit und versichert die Mitarbeitenden vom 1. Probe- oder Arbeitstag an. Vor Antritt und vor einem Probetag ist Suter Inox der Rahmenarbeitsvertrag, der Einsatzvertrag und der Leihvertrag zuzustellen (inkl. Nachweis für Versicherungsschutz BU / NBU).
5.1 Sollte der Arbeitsvertrag mit dem durch den Personaldienstleister rekrutierten Kandidaten innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit – und zwar (i)gleich aus welchem Grunde und (ii) gleich durch wen -aufgelöst werden, verpflichtet sich der PD 75% des Honorars innerhalb von 30 Tagen an SUTER zurückzuerstatten. Eine Inanspruchnahme des PD durch SUTER aufgrund einer schuldhaften Falschberatung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.2 Sollte der Arbeitsvertrag mit dem durch den Personaldienstleister rekrutierten Kandidaten nach der vertraglich vereinbarten Probezeit und im 1. Dienstjahr aus Gründen, welche der PD zu vertreten hat, aufgelöst werden, und zwar unabhängig davon, (i)ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von SUTER und / oder dem Kandidaten verlangt wird und (ii) gleich aus welchen Gründen, verpflichtet sich der PD 50% des Honorars innerhalb von 30 Tagen an SUTER zurückzuerstatten. Gründe, die der PD zu vertreten hat, sind insbesondere Falscheinschätzung bezüglich Motivation, beruflichen Zielen, Know-how, Arbeitsweg, finanzielle Komponenten, Unternehmenskultur, die bei ordnungsgemässer Prüfung durch den PD zu einer Ablehnung des Kandidaten hätten führen müssen.
5.3 Auf Verlangen SUTER‘s wird statt der Rückvergütung oder eines Schadensersatzanspruchs eine kostenlose Ersatzrekrutierung durchgeführt.
5.4 Ausgenommen von den vorstehenden Bestimmungen sind Fälle, in denen der Kandidat aufgrund eines Verschuldens oder der mangelnden Freistellungsbereitschaft des bisherigen Arbeitgebers des Kandidaten die Stelle bei SUTER nicht antreten kann und der PD und oder der Kandidat SUTER über diesen Hinderungsgrund rechtzeitig informiert hat.
5.5 Die vorstehende Regelung gilt ausschliesslich für Vermittlungen auf Erfolgsbasis. Bei temporären Einsätzen (Verleih oder Try & Hire) übernimmt der PD sämtliche Risiken bezüglich Unfall und Krankheit und versichert die Mitarbeitenden vom 1. Probe- oder Arbeitstag an. Vor Antritt und vor einem Probetag ist SUTER der Rahmenarbeitsvertrag, der Einsatzvertrag und der Leihvertrag zuzustellen (inkl. Nachweis für Versicherungsschutz BU / NBU). Temporäre Mitarbeiter dürfen nur mit Einverständnis des Vorgesetzten Überzeit leisten. Der Zuschlag von 25% ist nur geschuldet, wenn der Vorgesetzte die Überzeit bewilligt hat (Überzeit: >9 Stunden / Tag bzw. >45 Stunden / Woche).
6. Datenschutz
Der Personaldienstleister verpflichtet sich zu absoluten Stillschweigen hinsichtlich der im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung für SUTER erlangten Kenntnisse, insbesondere über personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG)Nähere Einzelheiten zum Datenschutz regeln die Parteien in einem gesonderten Vertragsdokument („Auftragsdatenverarbeitung- „AVV“) zum DV.